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09.11.2022

Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 18 Abs. 9 UStG, §§ 59 bis 61a UStDV); Gegenseitigkeit (§ 18 Abs. 9 Satz 5 UStG)

  • Stand 09.11.2022
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Mit dem BMF-Schreiben werden die aktualisierten Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, bekannt gegeben.