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22.05.2023

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG); Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Absatz 4f und 4g UStG)

  • Stand 22.05.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

§ 18 Abs. 4f UStG enthält Regelungen für die dezentrale Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund bzw. Länder. § 18 Abs. 4g UStG enthält Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für die Besteuerung dieser Organisationseinheiten. Hierzu: BMF-Schreiben vom 22. Mai 2023.