- Stand 29.06.2022
- Typ Typ_BMFSchreiben
29.06.2022
Vergütungen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und Nummer 6 Einkommensteuergesetz für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind
2. Verlängerung, sogenanntes vereinfachtes Verfahren