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100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre Frauenwahlrecht
Januar 2019 (02.01.2019)

Am 12. November 1918, mitten in den Wirren der Revolution, erklärte der Rat der Volksbeauftragten, dass fortan alle Wahlen (…) nach dem gleichen, geheimen, direkten Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen sind. Damit wurde recht unspektakulär eine große Wahlrechtsreform durchgeführt und das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Diesem Ereignis vorausgegangen waren jahrzehntelange Kämpfe aller Flügel der Frauenbewegung um das aktive und passive Wahlrecht. Viele Frauen und einige Männer hatten für dieses Recht gestritten; sie wurden zuerst ignoriert, dann belacht und schließlich bekämpft. Diesen Vorkämpferinnen war es zu verdanken, dass sich mit der Reichstagswahl am 19. Januar 1919 die Idee einer Demokratie für Alle endlich durchsetzen konnte.

Gestaltung Postwertzeichen:
Frank Philippin / Brighten the Corners / Aschaffenburg
Foto: ullstein bild
Wert: 70 Cent