Die Grafik zeigt ein Flussdiagramm zum Ermittlungs- und Festsetzungsverfahren der Steuern. Schritt 1 ist die Einreichung der Steuererklärung des Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt. Diese kann elektronisch oder beleghaft erfolgen; außerdem kann eine vorausgefüllte Steuererklärung genutzt werden. In diesem Schritt wird auch die Selbstveranlagung berückischtigt. Im zweiten Schritt werden die Unterlagen geprüft udn an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Bekanntgabe mittels Steuerbescheid erfolgt im dritten Schritt, in dem über die ermittelte und festgesetzte Steuer informiert wird.
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