Das Kursdiagramm zeigt anhand von fünf Linien die geschätzte Fehlerquote der Jahre 2016 bis 2020 in Prozent. Der untere Strich der Linien stellt jeweils die untere Fehlergrenze dar, der obere Strich der Linie die obere Fehlergrenze. Dazwischen ist die vom Europäischen Rechnungshof geschätzte Fehlerquote markiert. Eine gestrichelte Linie zeigt außerdem die Wesentlichkeitsschwelle von 2,0 Prozent an.
Datenwerte (von links nach rechts):
Der Europäische Rechnungshof definiert einen Fehler als Mittelbetrag, der nicht aus dem EU-Haushalt hätte gezahlt werden dürfen. Fehler treten auf, wenn Mittel nicht im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften – also nicht so, wie vom Rat und Europäischen Parlament bei Annahme der betreffenden Rechtsakte beabsichtigt – verwendet wurden oder wenn die Mittelverwendung spezifischen nationalen Vorschriften zuwiderläuft.
Quelle: Europäischer Rechnungshof
Zurück