Der Ablauf des Besteuerungsverfahrens beginnt mit der Abgabe der Steurerkläerung nach §§149 ff. AO, wodurch dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Diese ist verknüpft mit einer Außenprüfung. Das Ermittlunsgverfahren wird anschließend in ein Festsetzungs-/Feststellungsverfahren nach §§155 ff. AO umgewandelt und gefolgt durch ein Bekanntgabeverfahren, also den Steuerbescheid, Hier gibt es die Möglichkeit ein Rechtsbehelfsverfahren oder ein Änderungs-, bzw. Berichtigungsverfahren anzustoßen. Das Erhebungsverfahren ist der letzte notwendige Schritt des Prozesses. Eventuell gibt es noch ein Vollstreckungsverfahren.

Unabhängig und losgelöst von diesem Prozess steht das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren.

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